Für die Planung und den Entwurf von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen.
Zu den Entwurfsvermessungen gehören:
Amtlicher Lageplan zum Bauantrag (§ 4 LBOVVO)
Der Lageplan zum Bauantrag ist Bestandteil der Bauvorlagen im Genehmigungsverfahren (§2 LBOVVO) und muss von einem Sachverständigen (§5 LBOVVO) erstellt werden.
Im zeichnerischen Teil des Lageplans wird auf Grundlage eines auf dem neusten Stand gefertigten Auszugs aus dem Liegenschaftskataster unter anderem das Bauvorhaben, die Bebauung der
Nachbargrundstücke, Verkehrsflächen, Abstandsflächen und der Vorgaben des Bebauungsplans dargestellt.
Der schriftliche Teil enthält unter anderem die Bezeichnung des Grundstücks nach Liegenschaftskataster und Grundbuchblatt, Eigentümer, Flächeninhalt, Baulasten, Nachbarflurstücke, Festsetzungen
des Bebauungsplans und die Berechnung der Flächenbeanspruchung.
Bestandsaufnahme des Baugrundstücks nach Lage und Höhe
Für eine gesicherte Planung durch den Architekten ist es oft zwingend erforderlich eine Aufnahme des Geländeverlaufs, der Bestandsgebäude oder der Baulücke durchzuführen.
Der Planer erhält auf Grundlage der tatsächlichen Grundstücksverhältnisse Geländeschnitte, Ansichten oder Bestandspläne als DXF-, DWG- oder DGN- Datei, sowie als Papierplot.
Bei der Bauvermessung wird die Planung des Architekten in die örtlichkeit übertragen.
Zur Bauvermessung gehören unter anderem:
Hierzu gehören unter anderem Erdmassenberechnungen, Messungen zur Beweissicherung und Deformationsmessungen.
Im Bereich der Industrievermessung können wir für Sie z. B. die Bestandsaufnahme von Leitungen, Kanalschächten und Brückenbauwerke für die Dokumentation, Entwurfsplanung und Bestandserfassung anbieten.